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Das Bürgerbegehren zu „Norderlück“

Was ist das?

Ein Bürgerbegehren ist ein in der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein festgelegtes Instrument um mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Der Bürger bekommt dadurch ein Werkzeug, um aktiv Einfluss auf Entscheidungen von Politik und (zum Teil) Verwaltung zu nehmen, wenn er/sie der Überzeugung ist, dass eine Mehrheit innerhalb der Einwohnerschaft nicht mit der Entscheidung einverstanden ist.

Um ein Bürgerbegehren zu starten, muss deshalb auch eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden - in Langballig sind das 10% der Einwohner der Gemeinde.

Wenn diese Unterschriften gesammelt sind, wird durch die Kommunalaufsicht die Korrektheit des Antrags geprüft und das Bürgerbegehren dann formal bestätigt - es kann los gehen. Zwar könnte sich die Politik (also die gewählten Gemeindevertreter) noch mit dem Antragsteller einigen um einen Kompromiss zu erarbeiten oder dem Begehren gleich statt zu geben, wenn das aber nicht möglich ist, wird das Bürgerbegehren zur Wahl gestellt.

Das wiederum bedeutet, sämtlich Wahlberechtigte der Gemeinde werden ganz formal angeschrieben und dazu aufgefordert ihre Stimme zu dem Begehren abzugeben (Entweder per Briefwahl oder zum festgesetzten Wahltermin).

Wichtig ist dabei, dass bei einem Bürgerbegehren eine Frage zur Abstimmung kommt. Diese muss eindeutig formuliert sein (durch die Initiatoren) und mit Ja oder Nein zu beantworten sein (Ein-Eindeutig)

Sinn und Zweck ist es, dadurch eine klare, unmissverständliche Entscheidung herbei zu führen der den Willen der Bürger abbildet. Hierdurch werden dann zum Beispiel getroffene Beschlüsse aufgehoben oder Entscheidungen zurück genommen (wenn die erforderliche Mehrheit bei der Wahl dafür stimmt).

Dabei ist festgesetzt: es müssen 50% der abgegebenen Stimmen für das Begehren sein, wobei diese 50% mindestens 20% der Wahlberechtigten der Gemeinde sein müssen.

In Langballig gibt es ca. 1.400 Wahlberechtigte.

Wenn dem Bürgerbegehren statt gegeben wird, dürfen für zwei Jahre lang keine anderslautenden Entscheidungen zu diesem Punkt durch die Gemeindevertreter getroffen werden.

 

Was wurde gefragt?

Zu unserem Erschließungsgebiet wurde die folgende Frage zur Entscheidung gestellt:

„Sind Sie für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 15 „Norderlück“  vom 03.09.2020?“

 

Was bedeutet das?

Wenn die Bürger diese Frage mit JA beantworten, wird der Aufstellungsbeschluss* aufgehoben. Dieser wurde durch die Gemeindevertreter einstimmig am 3.9.2020 gefasst. Eine Aufhebung heisst - vereinfacht gesagt - dieser Beschluss ist Null und Nichtig und die Entwicklung des Gebietes hat keine Rechtsgrundlage mehr. Frühestens in zwei Jahren könnte dann theoretisch noch einmal komplett von vorne angefangen werden, sämtliche Vorarbeiten sind hinfällig.

Wenn die Bürger mit NEIN stimmen, bleibt der Aufstellungsbeschluss gültig und es kann ganz normal weiter an dem Bebauungsplan gearbeitet werden. Dieser ist dann noch immer nicht abgeschlossen oder „fertig“. Lediglich der Planungsprozess kann dann weiter laufen.

*zum Hintergrund: eine Gemeinde hat grundsätzlich die Planungshoheit für ein Gebiet, nur sie kann die Änderung eines Bebauungsplanes (oder die Aufstellung) veranlassen. Um das zu tun müssen die Gemeindevertreter einen formalen Beschluss fassen - den so genannten Aufstellungsbeschluss. Dadurch kann überhaupt erst begonnen werden. Die Gemeindevertreter haben danach noch in verschiedenen Stufen Entscheidungs- und laufend Mitbestimmungsrecht bei dem Bebauungsplan.

Die Gemeindevertreter in Langballig haben am 3.9.2020 EINSTIMMIG für die Entwicklung des Gebietes Norderlück gestimmt und den Beschluss gefasst.

Standpunkt der Gemeinde Langballig

 

Niederschriften der Gemeindeversammlungen

August 2021 September 2021 November 2021

Was sind die Gründe der Initiatoren?

Die Initiatoren haben Angst, dass sich durch das Erschließungsgebiet die Gemeinde Nachteilig entwickelt. Hier wird zum Beispiel aufgeführt, dass das Gebiet zu groß ist und dadurch zu viele neue Leute (auf einmal) nach Langballig kommen, die ggf. sogar die vorhandene Infrastruktur überlasten (also die Kindergärten, Verkehr, etc.).

Auch wurde die Befürchtung geäußert, dass das Dorfbild durch die von uns angedachte Errichtung von Wohnungen (Geschosswohnungsbau) zerstört wird.

Es wird auch auf die Gefahr hingewiesen, dass das Gebiet nur für Wohlhabende aus dem Süden in Frage kommt, die dann hier ihren Zweitwohnsitz anmelden und die Immobilien nur als Ferienimmobilien nutzen - ein „totes“ Quartier entsteht, in dem die Hälfte des Jahres die Jalousien zugezogen sind.

 

Was spricht gegen das Begehren?

Vieles. Wir entwickeln ein gutes und solides Erschließungsgebiet, schaffen dringend benötigten Wohnraum in den wichtigsten Formen: Einfamilienhäuser und Wohnungen.

Die Fläche ist prädestiniert für eine Entwicklung. Sie liegt im Innenbereich der Gemeinde und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Wohnraum könnte die Gemeinde ansonsten nur in den Außenbereichen zur Verfügung stellen - dort würden wertvolle Flächen zerstört, die schon alleine aus Naturschutzgründen schützenswerte sind.

Die Nähe zu Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen ist für die Bewohner toll. Hier kann vieles zu Fuß erledigt werden - insbesondere für ältere Mitbürger ist das wichtig. Auf Individualverkehr kann dadurch häufig verzichtet oder er zumindest reduziert werden.

Wohnungen: es werden dringend Wohnungen in der Gemeinde benötigt. Auch günstigere Wohnungen (Mietwohnungen) und barrierefreie Wohnungen sollen entstehen, um dem Konzept wiederum zu folgen: für jeden etwas dabei.

Und - nicht zu guter letzt - wird jungen Familien die Möglichkeit gegeben, hier in Langballig ihr neues Zuhause zu finden. Was ist daran schlecht?

Brief an die Interessenten Postwurfsendung zu Norderlück